Impressum / AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Teil 2)
8. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine
sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller
sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung
und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche
Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekanntzugeben.
9. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte
Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er
uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises,
schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber
auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
10. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des
Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher
auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen
Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
11. Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner
entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
12. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für
alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen
Bedingungen.
13. Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch
unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-,
Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw.
Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig
und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten
folgende Provisionssätze:
A.)
Bei Kaufverträgen:
Im Inland 3% (bei
einem Objektwert unter EUR 51.130,00 beträgt die Mindestprovision EUR
1.534,00).
Im Ausland 3,9% (bei einem Objektwert unter EUR 51.130,00
beträgt die Mindestprovision EUR 1.994,00).
B.)
Bei
Miet-/Pachtverträgen jeweils bezogen auf die Bruttomiete abzüglich
Energiekosten:
Im privaten Bereich zwei Monatsmieten; im gewerblichen
Bereich drei Monatsmieten.
Im Übrigen gelten die ortsüblichen
Provisionssätze.
14. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des
Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden
zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige
Mehrwertsteuer zusätzlich fällig (nicht bei Auslandsgeschäften).
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